Was sind Geschenke?
Geschenke sind ein Beitrag, der vom Arbeitgeber zur ausschliesslichen Nutzung auf der Swibeco-Plattform angeboten wird, gemäss unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wenn ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden ein Geschenk-Budget zur Verfügung stellt, gilt dieses als Naturalleistung.
Rechtliche Rahmenbedingungen
An diesem Punkt stellt sich die Frage, ob diese Geschenke (1) den Sozialversicherungen (Arbeitgeber und Mitarbeitende) und (2) der Einkommenssteuer (Mitarbeitende) unterliegen.
1) Sozialversicherung: Gemäss der „Wegleitung über den massgebenden Lohn in der AHV, IV und EO (WML)“ des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) werden die Anlässe in Ziffern 2158, 1/26 wie folgt geregelt:
„Naturalgeschenke, wie sie anlässlich besonderer Ereignisse – so zu Weihnachten oder Neujahr – üblicherweise gewährt oder als einmalige Auszeichnung für herausragende Leistungen oder besondere Einsätze ausgerichtet werden, sofern deren Gesamtwert 600 Franken im Jahr nicht übersteigt. Massgebend sind dafür die Gestehungskosten der Arbeitgebenden. Gold- und Silbergeschenke (einschliesslich Münzen und Barren), sowieWIR-Geld-Geschenke gelten als Naturalgeschenke. Bargeschenke gelten als Gratifikationen und gehören zum massgebenden Lohn.“.
2) Einkommensteuer: Die einkommenssteuerliche Situation ist in der „Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung“ der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) geregelt. Im Abschnitt II, Artikel 72, dritter Punkt heisst es, dass die folgenden Leistungen nicht im Lohnausweis anzugeben sind „Übliche Weihnachts-, Geburtstags- und ähnliche Naturalgeschenke bis CHF 600 pro Kalenderjahr. Bei Naturalgeschenken, die diesen Betrag übersteigen, ist der ganze Betrag anzugeben (Ziffer 2.3 des Lohnausweises). Bargeldgeschenke sind immer als Lohnbestandteil im Lohnausweis zu deklarieren.“.
Fazit
Werden Geschenke für andere als die oben genannten Anlässe vergeben, müssen diese Beiträge den Sozialversicherungen unterstellt und im Lohnausweis aufgeführt werden.
Bei weiteren Fragen sollten sich Unternehmen an ihre Treuhand oder ihre Steuerexpertin bzw. ihren Steuerexperten wenden. Swibeco übernimmt keine Verantwortung für die Deklaration von Geschenken gegenüber den Sozialversicherungen oder im Lohnausweis der Mitarbeitenden.


